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· Föderation DE Mi 04.12.2024 10:32:49

@megaphon Für Bewerbungsangelegenheiten immer erst zum Personalrat, alternativ Betriebsrat gem. §75 BetrVG. Es könnte zu AGG-Verstößen kommen, wenn z.B. in Stellenbeschreibungen eine (auch positive) Ungleichbehandlung genannt wird, in diesem Fall etwa der Deutsche Mark, womit dann Bewerber wie Finn-Mark ausgeschlossen würden und eine Klagemöglichkeit bekämen