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· Föderation DE Sa 26.04.2025 18:54:10

@phranck als ich in Frankreich lebte, war ich bei unserem Deutschen Unternehmen angestellt. Die Steuern musste ich in Frankreich bezahlen (das gilt sobald man länger als 182 Tage im Steuerjahr in einem anderen Land lebt). Um die Steuererklärung musste ich mich z.B. kümmern (bzw. die Firma hat mir nen Steuerberater gestellt).

Föderation DE Sa 26.04.2025 18:58:56

@_holger Ich hab grad das hier gefunden. Das wuerde genau auf mich zutreffen.

Medien: 1

Föderation DE Sa 26.04.2025 20:18:42

@_holger @phranck nein. Eine Frage der Entsendung bzw. Ausstrahlung des deutschen Arbeitsverhältnisses. Soweit Dein Auslandsaufenthalt von vorherein begrenzt ist, besteht die Deutsche Sozialversicherung für Dich 24 Monate fort mit möglicher entsprechender Verlängerung