LG Augsburg bestätigt: Ein Fitnessstudio darf das Passieren seines Eingangsdrehkreuzes nicht als Zustimmung der Kund:innen zu einer Preiserhöhung werten. Geklagt hatte @verbraucherzentrale gegen die Clever fit GmbH. https://www.vzbv.de/urteile/vzbv-klagt-erfolgreich-gegen-clever-fit