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praesolgka@xn--baw-joa.social
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Jörg Müller

(@praesolgka@xn--baw-joa.social)

Fr 28.07.2023

Beiträge: 2.254Folgt: 213Folgende: 1.728

Hier finden sich meine persönlichen Ansichten zu Justiz + Rechtsstaat. Meine Tröts sind keine amtlichen Verlautbarungen + keine Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Die gibt es auf @olgkarlsruhe@bawü.social. Da arbeite ich als Richter + Präsident. Auf intensive, kontroverse, bunte und respektvolle Diskussionen freue ich mich!
Und: jeden Sonntag 10min Video ohne Skript + ohne Schwurbel auf PeerTube, s. Link.

xn--baw-joa.social · mastodon · 2025-04-17 09:48:40

Föderation DE Di 01.04.2025 20:04:32

Wäre das Le Pen-Urteil in Deutschland möglich? Die Antwort gibt § 45 StGB:

Wer wegen eines Verbrechens (Definition am Ende des Tröts) zu mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert die Wählbarkeit für 5 Jahre automatisch.

Wenn wegen bestimmter anderer Taten (bei denen das im Gesetz vorgesehen ist) zu - je nach Delikt - mind. 6 Monaten oder 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann das Gericht den Verlust der Wählbarkeit im Einzelfall anordnen. Hier geht um Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Sabotage oder auch Delikte, die mit Bezug auf ein öffentliches Amt verübt wurden (z.B. Bestechung, Rechtsbeugung, Körperverletzung im Amt, Aussageerpressung etc.).

Aber: anders als bei Le Pen könnte bei uns nicht angeordnet werden, dass die Wirkung schon vor Rechtskraft eintritt, also noch während die Berufung oder Revision läuft.
Dafür würde bei uns Le Pen ihre bereits vorhandenen Ämter und Mandate mit der Rechtskraft dann ggfl. verlieren.

Übrigens: wer zu mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert automatisch auch eine evtl. vorhandene Beamtenstellung.

Im Strafrecht gibt es (leichtere) und (schwerere) .
Von Verbrechen spricht man dann, wenn die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsentziehung oder mehr beträgt.
Leider wird es dann ein bisschen verwirrend: es kann minder schwere Fälle geben, bei denen die Strafe auch niedriger ausfallen kann.
Und natürlich kann man zu mehr als 1 Jahr auch wegen eines Vergehens verurteilt werden, für das als Mindeststrafe nur Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von weniger als 1 Jahr angedroht wird.
Warum so kompliziert? Weil man dem Einzelfall gerecht werden möchte. Und dafür braucht es Ausnahmen nach oben und unten, weil es immer Sonderfälle gibt.
So ist das Leben.

spiegel.de/ausland/viktor-orba

Föderation DE Fr 21.03.2025 08:46:17

Einmal Opfer, immer Opfer?
Geht es im Strafprozess wirklich nur um den Täter?
Gibt es für das Opfer wirklich nur die Rolle als "Beweismittel", sprich: Zeuge?

Wo gibt es Info, Rat und Hilfe für Opfer, denen vor dem Strafverfahren bang ist? Und kann man als Opfer vielleicht sogar eine ganz andere, aktive Rolle im Strafprozess einnehmen?

Darüber sprechen der @Orkan_der_rechtspflege und ich in Episode 10 von "Samt versus Seide" am Sonntag ab 9.30h.

Übrigens: jetzt auch als Podcast ohne Video auf allen üblichen Kanälen.

Medien: 1

Föderation DE Mi 26.02.2025 19:44:07

Das ist jetzt mal ein Versuch, ob der @Orkan_der_rechtspflege und ich unseren Podcast auch einfach direkt hier veröffentlichen könnten, ganz ohne Umweg über PeerTube. Für den Test hab ich eine geringe Auflösung gewählt. Wenn es klappt, gibt es später bessere Qualität, versprochen.

Wenn es nicht tut: einfach auf PeerTube gucken.

Also: probiert es gern mal aus. Es ist hier Episode 6 - Kann doch ruhig jeder sehen! Streaming bei Gericht?

Föderation DE Di 25.02.2025 21:00:09

Wie ist das mit ' Aussage, dass "es nicht sein könne", dass der israelische Ministerpräsident verhaftet wird, wenn er Deutschland besucht, nur weil der Internationale Strafgerichtshof (IStGH oder englisch ICC) einen Haftbefehl erlassen hat? "Es kann nicht sein" ist zwar kein Argument. Aber vielleicht gibt es ja doch eins?

Disclaimer: dazu, ob Netanyahu vom IStGH zu Recht verfolgt wird, kann ich nicht qualifiziert Stellung nehmen – deshalb tue ich dies hier auch nicht. Auch am IStGH kann man freigesprochen werden. Eine Anklage ist noch keine Verurteilung.

Warnung: es wird jetzt etwas kompliziert und am Ende könnte - typisch internationales Recht - ein wachsweiches Ergebnis stehen. Und wenn ich es hier sehr vereinfacht darstelle, mögen mir Völkerrechtler*innen das bitte verzeihen.

Der IStGH soll bestimmte, extrem schwere Verbrechen (v.a. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Angriffskrieg) überall verfolgen. Angeklagt werden Menschen, nicht Staaten. Meist kommt es erst dann zum Prozess, wenn die Personen nicht mehr an der Macht sind, weil die Staaten sie bis dahin schützen. Für die Opfer ist es dann zu spät.

Deshalb will der IStGH auch amtierende Regierungsverantwortliche vor Gericht stellen. In der Regel sind Regierungsmitglieder/Abgeordnete zwar vor Strafverfolgung geschützt, solange sie im Amt sind, es sei denn das Parlament hebt diese Immunität auf. Lt. Art. 27 Abs. 2 Rom-Statut (quasi das Gesetz zum IStGH) soll Immunität vor dem IStGH aber nicht gelten. Nur ist streitig, ob das auch für Vertreter von Ländern gilt, die den IStGH gar nicht anerkennen.

Und das ist ein Problem: denn jeder Staat entscheidet für sich, ob er Urteile des IStGH anerkennen will oder nicht. Alle EU-Länder – auch Deutschland – haben sich (wie insgesamt gut 120 von über 200 Ländern) dafür entschieden, indem sie dem sog. Rom-Statut beigetreten sind. Nicht dabei sind aber u.a. Russland, China, die USA und Israel. Trump hat die Richter*innen des IStGH sogar mit Sanktionen belegt.

Der IStGH will trotzdem die o.g. Verbrechen auf der ganzen Welt verfolgen: kein staatlicher Massenmörder soll sich sicher fühlen können. Dazu erlässt der IStGH Haftbefehle auch gegen Politiker aus Ländern, die ihn nicht anerkennen, damit sie z.B. auf Reisen in Ländern verhaftet werden können, die den IStGH anerkannt haben. So wäre die Ausgangslage, wenn Netanyahu nach Deutschland kommt.

Für die Bundesregierung wäre das ein Dilemma: nach dem Rom-Statut müsste sie den IStGH-Haftbefehl grundsätzlich vollstrecken. Aber natürlich wäre das aus Sicht Israels ein Skandal, wenn der amtierende Ministerpräsident – noch dazu in Deutschland – verhaftet und an ein Gericht ausgeliefert würde, das Israel gar nicht anerkennt.

In der internationalen Politik kann man sich die Menschen und Staaten, mit denen man verhandeln muss, nicht aussuchen. Deshalb sagen manche Völkerrechtler*innen, dass Staaten IStGH-Haftbefehle nicht vollstrecken müssten, wenn die Regierung sonst in der internationalen Politik zu sehr eingeschränkt würde, v.a. kleine Länder gegenüber sehr mächtigen Ländern.

Der IStGH selbst hat das schon anders entschieden und z.B. Jordanien eine Verletzung des Rom-Statuts vorgeworfen, weil es den Regierungschef eines Landes, das den IStGH nicht anerkennt, bei dessen Besuch nicht verhaftet hat. Argument: das Interesse der ganzen Welt, Völkermord u.ä. zu verhindern, sei allgemeiner Konsens und gehe allem anderen vor. Die Rüge hatte aber keine weiteren Folgen für Jordanien, weil der IStGH keine Macht über Regierungen hat, auch nicht, wenn sie ihn anerkannt haben.

Was folgt daraus? Darauf gibt es eine rechtliche, eine praktische und eine politische Antwort.

Rechtlich: Merz wäre – nach Ansicht des IStGH - als Regierungschef gem. Rom-Statut wohl verpflichtet, Netanyahu in Deutschland verhaften und an den IStGH ausliefern zu lassen. Es gibt Völkerrechtler*innen, die das anders sehen.

Praktisch: Merz könnte sich darüber hinwegsetzen, ohne persönlich oder für die Bundesrepublik konkrete Folgen fürchten zu müssen.

Politisch: Merz würde, wenn er Netanyahu gezielt einlädt und nicht verhaften lässt, wohl dem internationalen Recht schaden. Denn es würde für alle sichtbar: Merz stellt seine Wertung über das Urteil des zuständigen Gerichts.

Das schiene mir ganz allgemein im Rechtsstaat problematisch.

Deshalb würden es wohl viele Politiker vorziehen, solche Situationen zu vermeiden und Netanyahu in Israel oder auf neutralem Boden treffen. Dort könnte Merz mit ihm sprechen, ganz im Einklang mit dem (internationalen) Recht.

Zur Vertiefung:

Hiéramente, jurisPR-StrafR 7/2023 Anm. 1
Hoven, ZIS 2011, 230-239

Zum IStGH allgemein:

de.wikipedia.org/wiki/Internat

Föderation DE Mi 05.02.2025 14:24:39

Wenn wir uns aus der manipulativen Steuerung gesellschaftlicher Diskurse durch kommerzielle Social Media lösen wollen, müssen auch wir selbst aktiv versuchen, die unabhängigen Social Media im Fediverse zu stärken.

Da sehe ich noch Luft nach oben. Die Abrufe meines Podcasts Samt_vs_Seide z.B. von PeerTube erreichen nur ca. 0,5-1% der Aufrufe auf Instagram - obwohl ich hier auf Mastodon annähernd so viele Follower*innen habe wie auf LinkedIn und hier kein Algorithmus die Ausspielung bei bestimmten Themen begrenzt.

Also: wer Videos sucht, bitte auch auf PeerTube schauen und im Zweifel lieber dort als auf den kommerziellen Plattformen streamen. Gilt nicht nur für meinen Podcast - aber gerne auch dafür.

@samt_versus_seide

Föderation DE Do 30.01.2025 20:21:59

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Die AxD in Thüringen blockiert Richterwahl.

Genau davor hat der @verfassungsblog über Jahre gewarnt. Aber v.a. die CDU wollte nichts dagegen tun. So kann die AxD jetzt die Justiz unterwandern. Danke, für nichts. Und im Osten werden binnen weniger Jahre fast 50% der Richter*innen pensioniert.

spiegel.de/politik/deutschland

Föderation DE Do 23.01.2025 09:56:04

Drei von interessierte Seite gern verbreitete Irrtümer über Beamt*innen:
- Neutralitätsgebot bedeutet nicht politische Enthaltsamkeit
- Mäßigungsgebot bedeutet nicht Schweigen gegen extremistische Angriffe auf unsere Demokratie
- Verfassungstreuepflicht bedeutet nicht, jedes Gesetz blind zu vollstrecken, auch wenn es Grundrechte verletzt.

Beamt*innen und Richter*innen sind Staatsbürger*innen, die für diesen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat nicht nur arbeiten, sondern kraft ihres Amtseids aktiv eintreten, ihn schützen und verteidigen sollen.

Dagegen wettern jene, die unsere Gesellschaft in die 1930er-Jahre zurückführen wollen. Denn das Konzept des demokratisch verantwortlichen Staatsdienstes ist die Konsequenz, die unser Grundgesetz daraus gezogen hat, dass es den N@zis so schnell und so weitgehend gelungen ist, den Staatsapparat zur Vollstreckung ihrer unfassbaren Verbrechen zu missbrauchen.

Am Sonntag erscheint die 2. Folge von "Samt_vs_Seide" mit Steffi Beyrich und mir auf TikTok, YouTube und Instagram.

Wir arbeiten daran, bald auch auf Pixelfed und PeerTube zu veröffentlichen - aus (guten) Gründen. Leider gestaltet sich die Schaffung dieser Kanäle etwas hakelig.

instagram.com/samt_vs_seide/

Föderation DE Sa 18.01.2025 16:55:53

Heute ein paar Freunde in der Stadt getroffen, 5.000 Freunde. Mit 500 hatten wir gerechnet.

ist eben die Residenz des Rechts, nicht der Rechten!

Medien: 1

Föderation DE Sa 18.01.2025 09:22:38

@lfdi_admin Lieber Admin, nachdem sich auch die Meta-Medien von Faktenchecks verabschiedet haben, braucht es auch zu den populären Bild- und Video-Plattformen demokratische Alternativen. Es wäre daher toll, wenn die Datenschutzbeauftragten auch Instanzen von Pixelfed und PeerTube eröffnen würden. Ich würde mit „Samt vs Seide“ auch sofort Inhalte liefern. Deal? Herzliche Grüße Jörg Müller

Föderation DE Fr 17.01.2025 16:51:59

*innen

"Samt versus Seide"

Morgen geht es los mit Folge O. Ab Sonntag dann jede Woche eine inhaltliche Folge zu allen Themen, die mit Recht und Rechtsstaat zu tun haben.

Zu finden vorerst auf YouTube, Instagram und TikTok.

Aber: wir arbeiten daran, auch auf Pixelfed und PeerTube präsent zu sein. Gebt uns ein bisschen Zeit, dann sollte das klappen.

Schließlich hat mein "Leben auf Social Media" hier auf Mastodon begonnen. Und noch immer erlebe ich hier die differenziertesten, engagiertesten Diskussionen.

Stay tuned!

tiktok.com/@samt_vs_seide

youtube.com/@samt_vs_seide

instagram.com/samt_vs_seide/