· Föderation DE So 23.02.2025 12:46:19 @padeluun Das ist schlicht und ergreifend falsch. Es ist keine "lokale" Beschränkung, sondern geht unmittelbar aus §59 Bundeswahlordnung ("Stimmabgabe von Inhabern eines Wahlscheines") hervor: "Der Inhaber eines Wahlscheines nennt seinen Namen, **weist sich aus** und übergibt den Wahlschein dem Wahlvorsteher." |
Föderation DE So 23.02.2025 16:02:29 |