hhmx.de

Föderation DE Do 06.03.2025 17:50:47

Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied:

"Man darf sehr wohl Falschparker fotografieren, um sie dann zu melden. Es trifft zwar zu, dass ein Foto von dem Autokennzeichen schützenswerte persönliche Daten enthält." Aber ...
Der Falschparker muss "akzeptieren, dass sein Auto mit Kennzeichen fotografiert wird und dass dieses Foto an die Ordnungsbehörde weitergegeben wird."

swr3.de/aktuell/service/falsch

Föderation DE Do 06.03.2025 21:17:44

@Pflege42 DAS muss ein Grundsatzurteil von irgendeinem Gericht nach sich ziehen.